?redirect=getfile.php&cmd[getfile][uid]=375 facebook.com/raimundu




 07071 795578



Wie lange müssen Autofahrer nach einem Unfall auf die Polizei warten?



Damit ein Unfallschaden von der Versicherung reguliert wird, muss er prinzipiell von „feststellungsbereiten Personen“, sprich Polizisten, dokumentiert werden. Diese können allerdings nicht immer zeitnah zum Unfallort kommen, weshalb sich häufig die Frage stellt, wie lange man als Unfallbeteiligter warten sollte. Reicht eine Stunde? Oder doch lieber zwei oder drei? Immerhin droht bei einer falschen Entscheidung nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes, sondern eventuell sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Unfallflucht.

Das OLG Dresden urteilte in dieser Frage jetzt: Es kommt drauf an. Im verhandelten Fall hatte sich die Versicherung geweigert, den Schaden zu begleichen, weil der Versicherte nicht auf die Polizei gewartet hatte. Dieser war in eine Leitplanke gerutscht und nach einem kurzen Halt sofort weitergefahren. Die Richter verdonnerten den Versicherer dennoch zur Leistungspflicht. Das Verhalten des Fahrers sei gerechtfertigt, da sich der Unfall nachts ereignete, während ein Sturm toste. „Die Angemessenheit der Wartezeit ist abhängig von dem voraussichtlichen Eintreffen feststellungsbereiter Personen, dem Grad des Feststellungsinteresses der Berechtigten und dem Interesse des Unfallbeteiligten, die Unfallstelle zu verlassen“, heißt es im Urteil.





Schon gewusst?

"Welche Versicherungen brauche ich wirklich?"

Hier geht es zum Ratgeber



Versicherung Tübingen

Das könnte Sie interessieren:

Burn-out-Risiko erneut gestiegen

01.05.2021

Laut einer Gallup-Umfrage fühlen sich 35 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland „innerlich ...

Brandgefahr von E-Autos: Versicherer geben Entwarnung

24.04.2021

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass von Elektroautos eine gegenüber Verbrennern deutlich erhöhte Brandgefahr ausgehe. Vereinzel ...

28 Prozent Kassenbeitrag im Jahr 2040?

17.04.2021

Mit einem Defizit von mehr als sechs Milliarden Euro schlossen die gesetzlichen Krankenversicherer das ...

empty